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   VG Braunschweig, 30.01.2002 - 8 A 388/00   

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VG Braunschweig, 30.01.2002 - 8 A 388/00 (https://dejure.org/2002,30411)
VG Braunschweig, Entscheidung vom 30.01.2002 - 8 A 388/00 (https://dejure.org/2002,30411)
VG Braunschweig, Entscheidung vom 30. Januar 2002 - 8 A 388/00 (https://dejure.org/2002,30411)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Duldungsverfügung und Anschlusszwang für die Schmutzwasserbeseitigung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 149 Abs 4 WasG ND; § 8 Nr 2 GemO ND; § 2 AbwAG; § 2 Abs 2 KrW-/AbfG; § 5 Abs 2 KrW-/AbfG; § 18a WHG; § 19 Abs 2 WHG; Art 2 GG; Art 3 GG; Art 14 GG
    Abwasser; Abwasserbeseitigungssatzung; allgemeine Handlungsfreiheit; Anschlusskanal; Anschlusszwang; Benutzungszwang; dezentrale Schmutzwasserbeseitigungsanlage; dringendes öffentliches Bedürfnis; Duldungsverfügung; Eigentum; Gewässerschutz; Infektionen; Kleinkläranlage; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Niedersachsen, 17.09.2001 - 9 L 829/00

    Abwasser; Abwasserbehandlungsanlage; Abwasserbeseitigung; abwasserfreies Haus;

    Auszug aus VG Braunschweig, 30.01.2002 - 8 A 388/00
    Durch § 149 Abs. 4 Satz 1 des Niedersächsischen Wassergesetzes (NWG) wird vielmehr ausschließlich der Gemeinde die Entscheidung eröffnet, in welchem Teil ihres Gebietes die Nutzungsberechtigten der Grundstücke das häusliche Abwasser durch Kleinkläranlagen zu beseitigen haben (Nds. OVG, Beschluss vom 17.09.2001 - 9 L 829/00 -).

    Denn selbst wenn man diesen engen Abwasserbegriff zu Grunde legt, fällt auf dem Grundstück des Klägers deshalb dauerhaft Abwasser an, weil dort durch den häuslichen Gebrauch in seinen Eigenschaften verändertes Wasser anfällt (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 17.09.2001 - 9 L 829/00 -).

    Entgegen der Rechtsmeinung des Klägers kommt es insoweit auf seinen subjektiven Willen, sich des Schmutzwassers endgültig zu entledigen, nicht an (vgl. Nds. OVG Beschl. v. 17.09.2001 - 9 L 829/00 -, VG Meiningen, Urt. v. 05.04.2000 - 2 K 613/98.Me -, ThürVGRspr 2001, 95 ff. - zitiert nach Juris).

  • OVG Niedersachsen, 22.01.1997 - 9 L 4525/95

    Anschluß- und Benutzungszwang bei; Abwasser; Abwasserbeseitigung, geordnete;

    Auszug aus VG Braunschweig, 30.01.2002 - 8 A 388/00
    Bei der Entscheidung darüber, wie sie die Abwasserbeseitigungspflicht ausgestalten, steht den Gemeinden ein Ermessenspielraum zu (Nds. OVG, Urteil vom 22.01.1997 - 9 L 4525/95 -, NSTZ-N 1997, 182), wobei allerdings das zentrale Entsorgungssystem als der Regefall, die dezentrale Abwasserbeseitigung als Ausnahme ins Auge zu fassen sein wird (vgl. etwa § 3 Abs. 1 und Abs. 2 Komm. Abwasser VO).

    Die genannten Normen stehen daher der zentralen Abwasserbeseitigung als solcher nicht entgegen, sondern gehören gerade zu den Vorschriften, die Anforderungen an diese Abwasserbeseitigung aufstellen (vgl. Nds. OVG, Urteil vom 22.01.1997 - 9 L 4525/95 -, NSTZ-N 1997, 182 (183)).

  • BVerwG, 19.12.1997 - 8 B 234.97

    Abwasserbeseitigungsanlage; Anschluß- und Benutzungszwang; Befreiung.

    Auszug aus VG Braunschweig, 30.01.2002 - 8 A 388/00
    Dies ließe sich aber sachlich nicht rechtfertigen (BVerwG, Beschluss vom 19.12.1997 - BVerwG 8 B 234.97-, NuR 1998, 483 (484)).
  • VG Braunschweig, 30.01.2002 - 8 A 452/01

    Abwasserbeseitigung; Abwasserbeseitigungsanlage; Abwasserbeseitigungssatzung;

    Auszug aus VG Braunschweig, 30.01.2002 - 8 A 388/00
    Insoweit nimmt die Kammer zur Vermeidung von Wiederholungen wegen der Einzelheiten Bezug auf die Entscheidungsgründe ihres Urteils vom 30. Januar 2002 - 8 A 452/01 - .
  • VG Meiningen, 05.04.2000 - 2 K 613/98
    Auszug aus VG Braunschweig, 30.01.2002 - 8 A 388/00
    Entgegen der Rechtsmeinung des Klägers kommt es insoweit auf seinen subjektiven Willen, sich des Schmutzwassers endgültig zu entledigen, nicht an (vgl. Nds. OVG Beschl. v. 17.09.2001 - 9 L 829/00 -, VG Meiningen, Urt. v. 05.04.2000 - 2 K 613/98.Me -, ThürVGRspr 2001, 95 ff. - zitiert nach Juris).
  • VG Köln, 03.02.2012 - 14 K 3296/10

    Zulässigkeit der Verpflichtung zur Duldung der im Böschungsbereich eines

    Zu dieser Unterscheidung verhält sich das Urteil des VG Braunschweig vom 30. Januar 2002 - 8 A 388/00 - juris Rn. 15 nicht.
  • VG Köln, 03.02.2012 - 14 K 3297/10

    Duldungspflicht des Eigentümers eines Hochuferstückes am Rhein hinsichtlich der

    Zu dieser Unterscheidung verhält sich das Urteil des VG Braunschweig vom 30. Januar 2002 - 8 A 388/00 - juris Rn. 15 nicht.
  • VG Braunschweig, 30.01.2002 - 8 A 452/01

    Abwasserbeseitigung; Abwasserbeseitigungsanlage; Abwasserbeseitigungssatzung;

    Insoweit folgt das Gericht gemäß § 117 Abs. 5 VwGO der Begründung des Widerspruchsbescheides der Beklagten vom 14. August 2001 und verweist ergänzend auf die Entscheidungsgründe seines Urteils vom 30. Januar 2002 - 8 A 388/00 -.
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